Auszug aus der Regierungsmitteilung vom 20.5.2010
Neuregelung der Wildschutzgebiete
Der Kanton Graubünden erhöht die Anzahl der Wildschutzgebiete von derzeit 373 auf insgesamt 411. Dies hat die Bündner Regierung an ihrer letzten Sitzung beschlossen.
Graubünden erhält mehr Wildschutzgebiete
Der Kanton Graubünden erhöht die Anzahl der Wildschutzgebiete. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechenden Bestimmungen genehmigt. Wildschutzgebiete dienen dazu, lokal
schwache Wildbestände zu heben, die natürliche Bestandesstruktur zu verbessern und bedrohte Wildarten vor Störungen durch den Jagdbetrieb zu schützen.
Im Rahmen der vorliegenden Neuregelung wurde die Zahl allgemeiner Wildschutzgebiete von 193 auf 215, die Zahl Hochjagdasyle von 8 auf 19 und die Zahl Niederjagdasyle von 38 auf 44 erhöht. Bei den
weiteren Asylkategorien sind wie bisher ein Rehasyl und 20 Murmeltierasyle ausgeschieden worden. Die Anzahl Hasenasyle wurde um drei auf 54 vermindert. Die Anzahl Federwildasyle und
Wasserflugwildasyle ist je um eines auf 20 beziehungsweise 38 angehoben worden. Gesamthaft gesehen wird die Anzahl der kantonalen Wildschutzgebiete von derzeit 373 auf 411 erhöht. Die
Gesamtfläche nimmt jedoch nur unwesentlich von 736 auf 755 Quadratkilometer zu. Zusammen mit dem Schweizerischen Nationalpark und den sechs Eidgenössischen Jagdbanngebieten ergibt sich eine
Gesamtfläche an Wildschutzgebieten von 1131 Quadratkilometern im Kanton.
Wildschutzgebiete sind ein wichtiges Instrument der Jagdplanung. Sie sind zur Erhaltung der Wildbestände nötig, indem sie das Wild in wichtigen Lebensräumen vor Störungen durch den Jagdbetrieb
schützen. Sie dienen aber auch der Erhaltung einer natürlichen Bestandesstruktur. Bei der Ausscheidung der Wildschutzgebiete sind allerdings verschiedene allgemeingültige Grundsätze zu beachten.
Um eine gute Verteilung des Wildes zu erreichen, sind nicht grosse, sondern zahlreiche kleine Wildschutzgebiete auszuscheiden. Zu grosse Wildschutzgebiete führen nämlich zu unerwünschten
Wildansammlungen. Dieses Vorgehen hat sich nach Ansicht der Regierung bislang bewährt, so dass auch im Zuge der vorliegenden Neuordnung der Wildschutzgebiete an diesen Grundsätzen festgehalten
wird.
